Für eine problemlose, individuelle Einzelfütterung in der Gruppenhaltung sind Fressstände (Futterstände)
unerlässlich.
Die Wände sollen geschlossen sein und müssen im oberen Bereich Sehschlitze haben (max 5 cm), damit die Pferde ihr Umfeld beobachten können.
Das Pferd muss zum Fressen bequem und locker (Ausfallschritt) stehen können.
Der Fressbereich muss seitlich geschlossen sein, damit kein Futterneid entstehen kann.
Futterstände nach Empfehlung der LAG
Futterstand (Fressstand)
2,20 m hoch bestehend aus 1 Trennwand, 3,00 m lang (kompl. Rahmen)
zum Einlegen von Holz waagrecht (6,60 m² erforderlich) mit
2 Bruststangen abgebogen (für pferdegerechten Ausfallschritt)
mit 3 Oberrohren 1 1/2" nach Empfehlung der LAG.
Douglasienholz
38 mm stark, 3,00 m lang zum Einlegen in die Trennwand
des Fressstandes; Holz bis 1,30 m Höhe geschlossen,
Rest mit Sehschlitzen à 5 cm
Kunststoff-Futtertrog Mod. 110, Inhalt ca. 12 ltr.
Elastisches Material und abgerundete Kanten
verhindern Verletzungen. B x T x H: ca. 31 cm x 28 cm x 39 cm
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
1. Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
2. Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
3. Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
4. Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
5. Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen beßere Ergebniße bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher bei uns oder am tatsächlichen Ort der Lieferung in einer zentralen Annahmestelle in Ihrer unmittelbaren Nähe abgeben.