Planenbreite 150cm, 3/4" Rohr 150cm lang, 2 Stück, 0 Rohrverbinder, 2 Spanneinheiten
Planenbreite 300cm, 3/4" Rohr 150cm lang, 4 Stück, 2 Rohrverbinder, 3 Spanneinheiten
Planenbreite 450cm, 3/4" Rohr 150cm lang, 6 Stück, 4 Rohrverbinder, 3 Spanneinheiten
Planenbreite 600cm, 3/4" Rohr 150cm lang, 8 Stück, 6 Rohrverbinder, 4 Spanneinheiten
Lieferzeit ca. 3 Wochen
Handelsübliche Weidetore und Panels haben das Problem, dass diese eine Gefahr für die Beine der Pferde darstellen können.
Immer wieder kommt es zu Verletzungen, wenn ein Pferd zwischen die Stangen tritt und nicht mehr hinaus kommt.
Der Durchtrittschutz schließt die unteren, gefährlichsten 3 Felder und wird nach oben mittels eines 3/4" Rohres und der entsprechenden Spanngurteinheiten gespannt. Zur Befestigung gehören zwei 3/4" Rohre der Planenbreite entsprechend sowie 2 bis 4 Spanngurteinheiten in der richtigen Ausführung.
Je nach Torverschluss besteht die Möglichkeit, das Tor über die komplette Länge mit der Folie zu bespannen. Die 166cm hohen Planen werden in den folgenden Breiten geliefert.
150cm, 300cm, 450cm, 600cm
Die Planen können in der Breite individuell auf Maß mit einem Cutter-Messer zugeschnitten werden. Die Rohre sind in feuerverzinkter Ausführung und müssen vor Ort auf die richtige Abmessung gebracht werden.
Der Ausschnitt für die Spanngurteinheiten muss auch vor Ort ausgeschnitten werden. Dabei ist zu beachten, dass die Naht von dem Hohlsaum NICHT BESCHÄDIGT wird.
Hinweis zur Montage : Die Plane ist 166 cm hoch und wird doppelt gelegt, so dass sie nach der Montage noch ca. 80 cm Gesamthöhe hat.
Sie wird von unten um das Rohr des Tores / Abtrennung herum gelegt und nur oben mit den Spanngurten befestigt, da die beiden Enden der Plane oben dann zusammenlaufen inkl. der Spannrohre.
Die Ratschen sollten möglichst nach außen zeigen und sind in einer Flucht mit den Rohren.
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
1. Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
2. Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
3. Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
4. Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
5. Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen beßere Ergebniße bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher bei uns oder am tatsächlichen Ort der Lieferung in einer zentralen Annahmestelle in Ihrer unmittelbaren Nähe abgeben.