Ab Werk verfügbar. Keine Abholung möglich.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot inkl. Lieferung, bitte nennen Sie uns hierzu das Flächenmaß (LxB) und Ihre PLZ.
Länge: 970 mm
Breite: 830 mm
Höhe: 37 mm
Gewicht: 18 kg
Deckfläche: ca. 0,8 m²
Farbe: Anthrazit
Material: PVC Rezyklat
45 St. / Palette
Eigenschaften: unempfindlich gegen chemische Stoffe und UV-Strahlung, wasserdurchlässig, hohe Belastbarkeit (15 to/m²), isolierend, kraftabsorbierend, befahrbar, rundum Nut und Feder, leicht zu verlegen, kostensparend, langlebig
Einsatzgebiet:
Reitplatzbau, Paddocks, Bodenbefestigung, Gartenbau, Baugewerbe, Führanlage, Tierarztkliniken, Parkplätze, Open-Air Veranstaltungen, Zeltbau
Die „Reitplatzmatte geschlitzt“ eignet sich hervorragend als Trennschicht für Paddocks und Reitplätze.
Die Reitplatzmatte geschlitzt wurde speziell für den Einsatz auf stark belasteten temporären und permanenten Reitflächen entwickelt. Die Profilierung auf der Oberseite gibt der Tretschicht den nötigen Halt und die Kombination aus Drainageschlitzen und dem Fischgrätenprofil auf der Unterseite erlauben den Matten auch große Mengen Wasser in kurzer Zeit abführen zu können.
Da der Unterbau durch die Matte zuverlässig geschützt wird, kann die Reitplatzmatte geschlitzt, auch für Paddocks verwendet werden um die Trenn- und Tragschicht vor Beschädigungen durch scharren zu verhindern.
Da die Matten mit Nut und Feder versehen sind lassen sie sich schnell verlegen und ergeben dennoch eine nahezu geschlossene Oberfläche. Die Matten sind einfach zuschneidbar mit Kreis-, Stich-, und Säbelsägen.
BITTE BEACHTEN SIE : DIE MATTE BRAUCHT EINE ÜBERDECKUNG MIT SAND - DIE TRETSCHICHT SOLLTE MIND. 8-10 CM STARK SEIN
Als Recyclingprodukt können produktionsbedingte Abweichungen in Größe, Form, Farbe und Gewicht vorliegen. Die Funktion ist dadurch nicht beeinträchtigt. Dies stellt keinen Reklamationsgrund dar.
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
1. Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
2. Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
3. Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
4. Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
5. Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen beßere Ergebniße bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher bei uns oder am tatsächlichen Ort der Lieferung in einer zentralen Annahmestelle in Ihrer unmittelbaren Nähe abgeben.