Eigenschaften des Confortlin Leinenstroh:
Aus 100% natürlichem, nicht chemisch behandeltem, mehrfach entstaubtem Flachsstroh.
Kostengünstig, da bis zu 70% geringerer Verbrauch im Vergleich zu Stroh.
Vermindert die Bildung von Ammoniak.
Absorbiert bis 450% seines Volumens an Feuchtigkeit. Das Saugvermögen ist ca. 12x höher als bei Stroh und ca. 4x höher als bei Holzspänen
Für Pferde mit Atemwegserkrankungen und Allergien geeignet
Vorteile für Ihr Pferd:
Kein Staub, Ungeziefer, Parasiten oder andere Mikroorganismen, daher ein perfektes Streu für Pferde mit allergischen Erkrankungen der Luftwege oder Hufproblemen, z.B. Bröckelhuf.
Durch die natürlichen Bitterstoffe im Flachs wird Leinstroh in der Regel auch nicht gefressen, Damit kein Frust beim Pferd entsteht, sollten Sie besonders am Anfang der Umstellung etwas „Kaumaterial" mit in die Box legen.
Sollten die Pferde dennoch von dem Streu fressen, besteht in der Regel keine Gefahr von Koliken. Bitte achten Sie darauf, dass immer genug Raufutter und Wasser zur Verfügung gestellt wird.
Die Pferde stehen stets auf trockenem Untergrund.
Die meisten Pferde werden sich einmal über den Boden rollen, wenn Sie die neu ausgestreute Box betreten. Dieses Verhalten ist ein Ausdruck der Zufriedenheit.
Vorteile für Sie:
Leichte Arbeit
Nur 1 x täglich Pferdeäpfel herausholen
Nur 1 x pro Woche feuchte Stellen entfernen und aufstreuen
Weniger körperliche Anstrengung beim Ausmisten
Mistvolumen:
Der anfallende Mist reduziert sich um bis zu 85%. Zudem wird dieser wegen des geringen Strohanteils durch Betreiber von Biogasanlagen angenommen.
Der Mist verfällt außerdem schnell zu hervorragendem Kompost mit neutralem PH-Wert
Verwendung:
Vor der ersten Anwendung die Box gründlich reinigen und desinfizieren.
Auf dem noch feuchten Boden dick ausstreuen:
4-5 Säcke für eine Box von 3 auf 3 m
6-8 Säcke für eine Box von 4 auf 4 m
Täglich die Pferdeäpfel entfernen.
Wöchentlich die Urinstellen und die feuchtesten Bereiche des
Einstreu entfernen.
1-2 Sack nach streuen um das Volumen auf Niveau zu halten.
Alle 2,5-3 Monate das Einstreu komplett entfernen und nach
dem Reinigen der Box erneuern.
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
1. Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
2. Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
3. Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
4. Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
5. Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen beßere Ergebniße bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher bei uns oder am tatsächlichen Ort der Lieferung in einer zentralen Annahmestelle in Ihrer unmittelbaren Nähe abgeben.