Typ: Thermo-Quell Mod. 640, 2 Ball
Ausführung: Inhalt 80 l, 25 - 40 Tiere,
Maxi-Flow Schwimmerventil,
Zulauf 40 l / min bei 5 bar, 3/4" Anschluss
Maße (cm)
L x B x H: 100x60x56
Frostsicher bis: - 25 °C*
Geeignet für: Kühe, Rinder, Pferde
Alle Temperaturangaben bezüglich der Frostsicherheit beziehen sich auf die Verwendung in Ställen ohne direkten Wind- und Wettereinfluss
Bitte beachten Sie die örtlichen und nationalen Installationsvorschriften (z.B. EN1717, DIN VDE0100)
Wie arbeitet eine Balltränke ?
Wasser kommt mit einer Temperatur von ca. 10° C aus dem Boden und füllt den Tränkebehälter, bis die Bälle die Trinklöcher verschließen. Wenn Tiere trinken, wird über ein Schwimmerventil das verbrauchte Wasser nachgefüllt. Durch die Energie des nachlaufenden Wassers bleibt dieses bei Kälte warm und bei Hitze kühl. Mittels des speziellen Ball-Verschlusssystems wird ohne Zusatz von Energie sowohl bei -30 ° C als auch bei +30 ° C immer frisches, sauberes und algenfreies Wasser bereitgestellt.
- beim Trinken rollt der Ball weg
- Die Zuleitung muss in frostfreier Tiefe verlaufen
- Wasserdruck : 1 bis 5 bar
- Ein Minimum von 5 Tieren garantiert frostsicheren Betrieb bis -15 °C, bei 15 Tieren frostsicher bis -25 ° C (Thermo-Quell) oder -30 °C (Compact und Thermolac)
- Anschlussfertig für 1/2" (Thermolac und Compact) oder 3/4" (Thermo-Quell) Wasserleitung
- Die Balltränke sollte, leicht erhöht, auf einer ca. 15cm dicken Betonplatte befestigt werden, die auf jeder Seite ca 30cm größer als die Tränke selber sein muss.
- Große Ablauföffnungen erlauben ein regelmäßiges, schnelles und komplettes Reinigen der Tränke
OHNE STOM - OHNE GAS
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
1. Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
2. Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
3. Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
4. Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
5. Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen beßere Ergebniße bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher bei uns oder am tatsächlichen Ort der Lieferung in einer zentralen Annahmestelle in Ihrer unmittelbaren Nähe abgeben.