Die Streckenpfähle haben bei Elektrozäunen die Aufgabe die Zaundrähte zu tragen und in der Höhe zu fixieren. Hier bieten wir für jede Tierart und jede Zaunvariante den richtigen Pfahl.
Ref. 219105
Typ: Robinienpfahl, Natur
Ausführung: ø 6 - 8 cm, gespalten, gefast, 4-fach gespitzt, gehobelt, geschliffen
Verkaufseinheit: (1 St.)
Länge:1,5 m
Ref. 219106
Typ: Robinienpfahl, Natur
Ausführung: ø 6 - 8 cm gespalten, gefast, 4-fach gespitzt, gehobelt, geschliffen
Verkaufseinheit: (1 St.)
Länge: 2,0 m
IDEAL FÜR PFERDE !
BITTE BEACHTEN SIE, DIE LIEFERUNG DER HOLZPFOSTEN IST NUR PER SPEDITION MÖGLICH. DIE FRACHTKOSTEN SIND MENGENABHÄNGIG. BITTE FRAGEN SIE DAHER DEN ENDPREIS BEI UNS AN !
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
1. Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
2. Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
3. Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
4. Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
5. Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen beßere Ergebniße bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher bei uns oder am tatsächlichen Ort der Lieferung in einer zentralen Annahmestelle in Ihrer unmittelbaren Nähe abgeben.