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Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot inkl. Lieferung, bitte nennen Sie uns hierzu das Flächenmaß (LxB) und Ihre PLZ.
Reitplatzmatte gelocht
Länge: 1180 mm
Breite: 850 mm
Höhe: 40 mm
Gewicht: ca. 20 kg
Deckfläche: ca. 1 m²
Farbe: Anthrazit
Material: PVC Rezyklat
50 St. / Palette
Eigenschaften: unempfindlich gegen chemische Stoffe und UV-Strahlung, wasserdurchlässig, hohe Belastbarkeit (15 to/m²), isolierend, kraftabsorbierend, befahrbar, leicht zu verlegen, kostensparend, langlebig
Einsatzgebiet: Reitplatzbau, Paddocks, Bodenbefestigung, Gartenbau, Baugewerbe, Führanlage, Tierarztkliniken, Gartenbau
Die „Reitplatzmatte gelocht“ ist hauptsächlich für Reitplätze bestimmt, aber auch für Paddocks geeignet.
In diesem System werden die Matten auf Stoß verlegt. Diese Matten haben eine relativ grobe Oberflächenstruktur, welche den Pferden auch bei durchtreten der Tretschicht halt gibt. Durch die eingearbeiteten „Schalen“ speichert diese Matte Wasser und gibt es bei Bedarf wieder ab.
Die großen Löcher verleihen der Matte eine ausgesprochen hohe Drainagewirkung.
Durch die besondere Struktur der Unterseite ist eine Wasserführung in alle Richtungen realisierbar, so dass das Wasser nicht nur durch den Unterbau sickert, sondern mit dem Gefälle zwischen Matte und Unterbau abgeleitet werden kann. So wird ermöglicht Wasser abzuleiten selbst wenn der Untergrund gesättigt ist. So bleibt der Reitboden auch bei Dauerregen bereitbar. Diese Art der Entwässerung macht einen Einbau selbst auf Beton und Asphalt möglich.
DIE MATTE BRAUCHT EINE ÜBERDECKUNG UND KANN OHNE NICHT VERWENDET WERDEN ! DIE TRETSCHICHT MIT SAND SOLLTE MIND- 8-10 CM HOCH SEIN !
Als Recyclingprodukt können produktionsbedingte Abweichungen in Größe, Form, Farbe und Gewicht vorliegen. Die Funktion ist dadurch nicht beeinträchtigt. Dies stellt keinen Reklamationsgrund dar.
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
1. Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
2. Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
3. Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
4. Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
5. Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen beßere Ergebniße bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher bei uns oder am tatsächlichen Ort der Lieferung in einer zentralen Annahmestelle in Ihrer unmittelbaren Nähe abgeben.